Über mich

Ich bin seit 1995 als Rechtsanwältin tätig und übe meine berufliche Tätigkeit schwerpunktmäßig im Bereich des Familienrechts aus. Ich bin seit 2003 Fachanwältin für Familienrecht.

Mit Einfühlungsvermögen, hoher Qualifikation und persönlichem Engagement stehe ich Ihnen zur Seite und begleite Sie auch in für Sie belastenden Zeiten.

Meine Aufgabe ist es, Ihnen als verständnisvoller Partner konkrete Lösungsmöglichkeiten anzubieten und Wege (aus der Krise) aufzuzeigen.

Im Rahmen eines Beratungstermins biete ich Ihnen an, Ihnen darzulegen, welche Rechte Sie haben und was gegebenenfalls der Ehepartner von Ihnen fordern kann.

Unter Berücksichtigung des Wohls Ihrer Kinder helfe ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Lebensvorstellungen und Wünsche Lösungen zu entwickeln, die in Ihren Lebenskontext passen.

Beinahe jeder von uns hat selbst oder im engeren Familien und Freundeskreis erlebt, dass manche Scheidungsverfahren „kriegsähnliche“ Ausmaße annehmen, die eine vernünftige Kommunikation erschweren oder schlichtweg verhindern. Besonders Sorgenrechtsverfahren um die Kinder und Verfahren über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt werden häufig so emotional geführt, dass dies die sachliche Klärung der notwendigen Fragen erschwert.

  • Steht Ihnen eine große Veränderung Ihrer Lebenssituation bevor?
  • Ist Ihre Ehe zerrüttet?
  • Wollen Sie sich von Ihrem Partner trennen?
  • Wie wirkt sich Untreue eines Ehepartners auf die Scheidung und den Unterhalt aus?
  • Können ggf. Ansprüche daraus erwachsen, sofern Ihre Eltern oder Schwiegereltern Arbeitsleistungen oder Geldleistungen für das gemeinsame Familienheim erbracht haben?
  • Sie wollen ihren gewöhnlichen Aufenthalt mit den Kindern in ein anderer (Bundes-) Land verlegen und der andere Elternteil ist damit nicht einverstanden. Unter welchen Voraussetzungen wird Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts übertragen?
  • Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich, der von Amtswegen mit dem Scheidungsverfahren durchgeführt wird?
  • 
Was bedeutet dies für Ihre eigenen Rentenansprüche im Alter? Lässt sich der Versorgungsausgleich ausschließen oder begrenzen?
  • 
Wie ist ein Scheidungsverfahren, ein Unterhaltsverfahren oder ein Güterrechtsverfahren über den Zugewinnausgleich zu finanzieren, wenn Sie – zumindest derzeit – nicht in der Lage sind, die finanziellen Mittel selbst aufzubringen?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren beantragen können?

Sicherlich stellen Sie sich in diesen und ähnlichen (Krisen-)Situationen viele Fragen.

Kontakt

Pavillonstraße 16 (1. OG) · 66740 Saarlouis

Telefon +49 (0) 68 31 / 12 6000
Telefax +49 (0) 68 31 / 12 600-20

Bürozeiten:
Mo. - Fr. : 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. / Di. / Do. : 14.00 Uhr - 17.00 Uhr

info@ra-pless.de
www.ra-pless.de

Gerichtsfach Nr. 47 SLS

© 2018 Natalie Pleß Rechtsanwältin | Mit freundlicher Unterstützung von 3 Plus Solutions